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Kommunaler Ordnungsdienst "KOD"

Im Bereich der kommunalen Satzungen stehen die Gemeinden in der Verpflichtung diese auch zu überwachen. Das Jugendschutzgesetz im Bereich des Alkoholkonsums, Missbrauch von Drogen, Lärmbelästigungen oder auch die Verunreinigung im Gemeindegebiet ist unter Anderem Aufgabe des Kommunalen Ordnungsdienstes.


Der KOD kann ganz individuell in seinem Aufgabenbereich organisiert werden. Sie bleiben "Herrin des Verfahrens" und können ganz gezielt, nach Ihrem Bedarf, die Aufgaben organisieren. Dabei unterstützen wir Sie von erster Minute an und betreuen Sie fachlich beim Aufbau des KOD`s. Dies geschieht mit Unterstützung von "Profis", welche bereits in der Vergangenheit einen Aufbau betreut und organisiert haben.


Die Grundsätze der Prävention, Deeskalation und Ansprechpartner sein, sind dabei oberste Priorität und werden als Leitgedanken gesehen.

Ihr Ansprechpartner

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Manfred Berghofer
Geschäftsführer/Vertrieb

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