Kontrolle der Kurbeitragssatzung "Gästekontrolleur"
In Ihrem Auftrag übernehmen wir die Kontrolle der Kurbeitragssatzung. Dabei werden zum Einen die Beherbungsstätten auf die korrekte Meldung der Gäste, sowie die Zweitwohnungsbesitzer auf die eigene Meldung und somit die Kurbeitragspflicht überprüft.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten dies aktiv zu überwachen. Profitieren Sie von den Vorteilen und Erfahrungen eines externen Dienstleisters, indem der Mitarbeiter nicht direkt aus Ihrem Ort ist und auch die Folgetätigkeiten von "Profis" übernommen werden. Natürlich immer in Abstimmung der jeweiligen Verwaltungen. Auch hier bleiben Sie "Herrin des Verfahrens" und haben Weisungsrecht gegenüber unseren Mitarbeitern.


